Kleinunternehmerregelung – was ist das? Alternative zur GbR oder eGbR? Lösung

Kleinunternehmerregelung – Was ist das?

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Begriff, der vielen Start-ups, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern über den Weg läuft. Wer sich selbstständig machen möchte, stolpert oft über diesen Begriff und fragt sich, welche Vorteile und Nachteile damit einhergehen. Gleichzeitig wird oft über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder deren erweiterte Form, die eGbR, diskutiert. Doch welche dieser Möglichkeiten ist die richtige Wahl?

Verstehen der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung findet sich im Umsatzsteuergesetz und ermöglicht es bestimmten Unternehmern, von der Abführung der Umsatzsteuer befreit zu werden. Das klingt zunächst verlockend, doch die Regelung hat sowohl Vor- als auch Nachteile.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst prüfen, ob er die Voraussetzungen erfüllt. Das bedeutet, dass der Umsatz im Gründungsjahr 22.000 Euro nicht übersteigen darf und im darauffolgenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten sollte.

Vorteil dieser Regelung: Wer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings darf er diese auch nicht auf seinen Rechnungen ausweisen und somit auch nicht vom Kunden einfordern. Das kann besonders dann von Vorteil sein, wenn die Kunden vorwiegend Privatpersonen sind, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.

Ein weiterer Pluspunkt: Die Buchführung wird einfacher. Da keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig sind, reduziert sich der administrative Aufwand.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und erweiterte GbR (eGbR)

Die GbR und die eGbR sind Formen der Personengesellschaft. Das bedeutet, dass mindestens zwei Personen gemeinsam ein Unternehmen führen. Diese Form der Selbstständigkeit ist gerade für kleine Teams oder Projekte attraktiv, bei denen eine aufwändige Rechtsform nicht nötig ist.

GbR oder eGbR: Was ist das und wo liegen die Unterschiede?

Bevor wir uns mit der Alternative zur GbR oder eGbR beschäftigen, wollen wir erst einmal klären, was diese Begriffe bedeuten. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Form der Personengesellschaft, bei der zwei oder mehr Personen sich zusammentun, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Das kann beispielsweise ein Geschäftsprojekt sein, aber auch der gemeinsame Erwerb eines Grundstücks.

Die eGbR ist im Prinzip dasselbe wie eine GbR, jedoch mit dem Unterschied, dass sie im Handelsregister eingetragen ist. Das hat den Vorteil, dass die Gesellschaft unter einem festen Namen auftreten kann und somit rechtlich besser abgesichert ist.

Ist die Kleinunternehmerregelung eine Alternative zur GbR oder eGbR?

Die Frage lässt sich nicht direkt mit Ja oder Nein beantworten, da es sich bei der Kleinunternehmerregelung und der GbR bzw. eGbR um verschiedene Dinge handelt. Während die Kleinunternehmerregelung eine steuerliche Regelung ist, sind die GbR und eGbR gesellschaftsrechtliche Konstrukte.

Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung hängt also nicht davon ab, ob man eine GbR oder eGbR gründet. Es ist vielmehr so, dass man als GbR oder eGbR auch die Möglichkeit hat, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Es kann also sein, dass eine eGbR sich als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes behandeln lässt. Ebenso könnte eine GbR, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Die GbR ist sehr flexibel und kann schnell gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, und es gibt nur wenige formelle Anforderungen. Die Partner haften jedoch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der GbR.

Die eGbR ist eine erweiterte Form der GbR. Sie kommt ins Spiel, wenn die Partner nicht nur wirtschaftlich, sondern auch in einem anderen rechtlichen Verhältnis zueinanderstehen, beispielsweise wenn sie gemeinsam ein Patent halten.

Kleinunternehmerregelung vs. GbR/eGbR – Was ist besser?

Die Wahl zwischen der Kleinunternehmerregelung und einer Gesellschaftsform wie der GbR oder eGbR hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmers ab.

Wer allein tätig ist und nicht vorhat, in nächster Zeit Mitarbeiter einzustellen oder mit Partnern zusammenzuarbeiten, für den kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein. Gerade in der Anfangsphase, in der die Umsätze oft noch gering sind, bringt sie steuerliche Vorteile.

Wer hingegen mit anderen zusammen ein Unternehmen gründen möchte, kommt um eine Gesellschaftsform nicht herum. Hier ist die GbR eine einfache und flexible Möglichkeit.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Kleinunternehmerregelung auch in Kombination mit einer GbR oder eGbR angewandt werden kann, solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden. 😊

Hier kommt es ganz auf die individuellen Umstände an. Wenn man plant, ein kleines Geschäft zu starten und zunächst nicht mit hohen Umsätzen rechnet, könnte die Kleinunternehmerregelung sehr vorteilhaft sein, da man sich die Umsatzsteuer spart. Gleichzeitig könnte die Gründung einer GbR oder eGbR sinnvoll sein, wenn man mit mehreren Personen zusammenarbeiten möchte.

Es empfiehlt sich also, sowohl die steuerlichen als auch die gesellschaftsrechtlichen Aspekte genau zu prüfen, bevor man eine Entscheidung trifft. Eventuell kann auch eine Kombination aus beidem sinnvoll sein.

Letztlich ist es so, dass der Teufel oft im Detail steckt – aber keine Angst, er wird keinen Anteil an Ihrem Unternehmen verlangen 😊. Es lohnt sich, sich eingehend zu informieren und gegebenenfalls einen Experten zu Rate zu ziehen.

In jedem Fall ist es spannend, sich mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und die beste Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden. Denn nur wer informiert ist, kann auch die richtigen Entscheidungen treffen und erfolgreich in die Selbstständigkeit starten.

Fazit

Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und GbR oder eGbR hängt stark von der individuellen Situation ab. Wer alleine unterwegs ist und in den ersten Jahren geringe Umsätze erwartet, kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Wer mit anderen zusammenarbeiten möchte, sollte sich die GbR oder eGbR näher anschauen. Unabhängig von der Entscheidung sollte man sich stets fachkundigen Rat einholen, um die für sich optimale Lösung zu finden. Das Unternehmertum bietet viele Möglichkeiten – es gilt, die richtige für sich zu entdecken!

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