Kapitalertragsteuer berechnen: Anleitung für Ihre Geldanlage

Lesedauer: 6 MinAktualisiert: 10. November 2025 20:47

Wer Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktien erzielt, muss Kapitalertragsteuer zahlen. Doch wie genau wird sie berechnet, wann fällt sie an und was lässt sich absetzen? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Kapitalertragsteuer berechnen und legal optimieren können.

Die Kapitalertragsteuer betrifft alle, die Geld anlegen – vom einfachen Sparbuch bis zum ETF. Sie wird automatisch von Banken einbehalten, aber Sie können aktiv Einfluss darauf nehmen, wie viel letztlich beim Finanzamt landet.

Was ist die Kapitalertragsteuer überhaupt?

Die Kapitalertragsteuer (oft auch Abgeltungsteuer genannt) ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne. Seit 2009 beträgt sie 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer.
Das bedeutet: Bei Kapitalerträgen von 1.000 € werden 25 % = 250 € Steuer fällig, plus rund 13,75 € Soli und ggf. 20 € Kirchensteuer – insgesamt also etwa 283 €.

Damit ist die Steuer grundsätzlich abgegolten – daher der Name „Abgeltungsteuer“. Sie müssen diese Erträge also normalerweise nicht mehr in Ihrer Steuererklärung angeben, sofern die Bank sie korrekt abgeführt hat.

Wann wird die Kapitalertragsteuer fällig?

Die Steuer fällt immer dann an, wenn Sie Kapitalerträge erhalten. Das können sein:

  • Zinsen auf Sparguthaben oder Anleihen
  • Dividenden aus Aktien oder Fonds
  • Gewinne aus Wertpapierverkäufen
  • Erträge aus Zertifikaten oder Optionsgeschäften

Die Bank behält die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Bei ausländischen Depots oder Plattformen (z. B. Trade Republic, eToro) müssen Sie die Abführung ggf. selbst übernehmen, da sie nicht immer automatisch erfolgt.

Wie berechnet man die Kapitalertragsteuer?

Die Berechnung erfolgt nach einer klaren Formel:

Kapitalertragsteuer = (Kapitalertrag – Freibetrag) × 25 % + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer

Beispiel:

  • Kapitalertrag: 2.000 €
  • Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag): 1.000 € (für Einzelpersonen)
  • Steuerpflichtiger Betrag: 1.000 €
  • 25 % davon = 250 €
  • Soli (5,5 % von 250 €) = 13,75 €
  • Gesamt = 263,75 €

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, kommt je nach Bundesland etwa 8 % oder 9 % hinzu. Damit läge die Gesamtabgabe bei etwa 270–273 €.

Welche Freibeträge gibt es?

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag:

Anleitung
1Freistellungsauftrag nutzen – Damit werden Kapitalerträge bis 1.000 € steuerfrei gestellt.
2Verluste verrechnen – Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnet werden.
3Steuerfreie Anlageprodukte prüfen – Zum Beispiel bestimmte Renten- oder Lebensversicherungen.
4Ausländische Quellensteuer anrechnen – Wenn Sie im Ausland investieren, können Sie dort gezahlte Steuern oft teilweise zurückholen.
5Günstigerprüfung – Wie oben beschrieben, kann sich das vor allem bei niedrigen Einkommen lohnen.

  • 1.000 € pro Person
  • 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepartnern

Um diesen zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Ohne diesen zieht die Bank von allen Kapitalerträgen automatisch Steuern ab – selbst, wenn sie unterhalb der Freigrenze liegen.

Kleiner Tipp: Wenn Sie mehrere Banken haben, können Sie den Freibetrag aufteilen. Zum Beispiel 600 € bei Bank A und 400 € bei Bank B.

Welche Kapitalerträge sind steuerpflichtig?

Grundsätzlich alle Erträge, die aus Geldanlagen stammen, zählen zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Dazu gehören:

  • Zinsen aus Sparbüchern, Tages- oder Festgeld
  • Dividenden aus Aktien
  • Ausschüttungen von Fonds
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder ETFs
  • Erträge aus Zertifikaten, Anleihen, Genussscheinen

Nicht steuerpflichtig sind dagegen z. B. Kursgewinne aus Altbeständen (vor 2009 gekauft) oder bestimmte private Darlehen.

Welche Rolle spielt die Steuererklärung?

Obwohl die Steuer meist direkt abgeführt wird, kann sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnen. Das gilt vor allem, wenn:

  • Sie keinen oder nicht den vollen Freibetrag genutzt haben
  • Ihre persönlichen Steuersätze unter 25 % liegen
  • Sie Verluste verrechnen möchten

In solchen Fällen können Sie eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Wenn ja, erhalten Sie zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurück.

Wie kann man Kapitalertragsteuer sparen?

Es gibt einige legale Wege, um die Steuerlast zu reduzieren:

  1. Freistellungsauftrag nutzen – Damit werden Kapitalerträge bis 1.000 € steuerfrei gestellt.
  2. Verluste verrechnen – Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnet werden.
  3. Steuerfreie Anlageprodukte prüfen – Zum Beispiel bestimmte Renten- oder Lebensversicherungen.
  4. Ausländische Quellensteuer anrechnen – Wenn Sie im Ausland investieren, können Sie dort gezahlte Steuern oft teilweise zurückholen.
  5. Günstigerprüfung – Wie oben beschrieben, kann sich das vor allem bei niedrigen Einkommen lohnen.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung?

Verluste aus Kapitalanlagen dürfen nur mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden. Das bedeutet:

  • Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen
  • Sonstige Kapitalverluste (z. B. aus Fonds) mit entsprechenden Gewinnen

Banken führen dafür Verlustverrechnungstöpfe. Diese können Sie zwischen Banken übertragen, indem Sie bis 15. Dezember des Jahres eine entsprechende Verlustbescheinigung beantragen.

Beispiel: Kapitalertragsteuer selbst berechnen

Angenommen, Sie haben im Jahr 2025 folgende Erträge erzielt:

Art der ErträgeBetrag (€)
Aktiengewinne2.500 €
Zinsen Sparbuch200 €
ETF-Ausschüttungen300 €
Gesamt3.000 €

Mit Freistellungsauftrag (1.000 €):

  • Steuerpflichtiger Betrag: 2.000 €
  • Steuer: 25 % = 500 €
  • Soli: 27,50 €
  • Gesamtabgabe: 527,50 €

Ohne Freistellungsauftrag wären es 750 € Steuer (3.000 € × 25 % = 750 €), also rund 222,50 € zu viel.

Was ist bei ETFs und Fonds zu beachten?

Bei Fonds und ETFs kommt zusätzlich die Teilfreistellung ins Spiel.
Sie beträgt je nach Fondsart:

  • Aktienfonds: 30 % steuerfrei
  • Mischfonds: 15 % steuerfrei
  • Immobilienfonds: 60 % (bzw. 80 % bei Auslandsimmobilienfonds)

Diese Teilfreistellung berücksichtigt die Bank automatisch bei der Steuerberechnung. Das macht diese Anlageform steuerlich oft attraktiver als Einzelaktien.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Eine Steuererklärung lohnt sich in mehreren Fällen:

  • Sie haben Kapitalerträge erzielt, aber keinen Freistellungsauftrag gestellt.
  • Ihre Kapitalerträge liegen unterhalb des Pauschbetrags.
  • Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 %.
  • Sie möchten Verluste aus Vorjahren anrechnen lassen.

Gerade bei niedrigen Einkommen oder Rentnern kann sich das lohnen: Oft gibt es mehrere Hundert Euro vom Finanzamt zurück.

Was passiert mit ausländischen Kapitalerträgen?

Wenn Sie bei ausländischen Banken oder Brokern investieren, wird die Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgeführt. Sie müssen die Erträge selbst in Ihrer Steuererklärung angeben.
Viele Länder ziehen außerdem Quellensteuer ab, die Sie teilweise auf Ihre deutsche Steuer anrechnen können. Hier lohnt es sich, die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

Praktische Tipps für Anleger

  • Regelmäßig Depot prüfen: Stimmen alle Freistellungsaufträge und Verlusttöpfe?
  • Steuerbescheinigung sichern: Diese erhalten Sie meist im März oder April und brauchen sie für die Steuererklärung.
  • ETF-Sparplan clever anlegen: Durch die Teilfreistellung sparen Sie langfristig Steuern.
  • Automatische Abführung kontrollieren: Besonders bei Neobrokern und ausländischen Plattformen.

Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer aktuell?

Der Steuersatz liegt bei 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer. Damit beträgt die Gesamtbelastung je nach Situation etwa 26,4 % bis 27,8 %.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?

Beide Begriffe werden synonym verwendet. Die Kapitalertragsteuer ist technisch gesehen die Steuer auf Kapitalerträge, während die Abgeltungsteuer die praktische Umsetzung mit pauschalem Steuersatz darstellt.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Nur, wenn die Steuer nicht automatisch abgeführt wurde oder Sie eine Günstigerprüfung wünschen. In vielen Fällen reicht die Abführung durch die Bank aus.

Wie kann ich meine Kapitalertragsteuer optimieren?

Nutzen Sie Freibeträge, prüfen Sie Teilfreistellungen bei Fonds, verrechnen Sie Verluste und beantragen Sie bei niedrigen Einkommen die Günstigerprüfung.

Was passiert, wenn ich keine Kapitalertragsteuer zahle?

Wenn Sie steuerpflichtige Erträge verschweigen, drohen Nachzahlungen und Bußgelder. Die Finanzämter erhalten zunehmend automatische Informationen von Banken – Ehrlichkeit lohnt sich also.

Zusammenfassung

Die Kapitalertragsteuer ist ein fester Bestandteil jeder Geldanlage. Mit 25 % plus Zuschlägen wirkt sie zunächst hoch, doch dank Freibeträgen, Teilfreistellungen und Verlustverrechnung lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Wer seine Freistellungsaufträge richtig verteilt und steueroptimiert investiert, kann jedes Jahr spürbar mehr Rendite behalten. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Anlagen und behalten Sie die Steuerbescheide im Blick – das spart bares Geld und sorgt für mehr Überblick über Ihre Finanzen.

Fazit

Kapitalertragsteuer zu berechnen ist kein Hexenwerk, wenn man die Systematik einmal verstanden hat. Entscheidend sind der Sparer-Pauschbetrag, die automatische Abführung durch Banken und mögliche Rückforderungen über die Steuererklärung. Mit etwas Planung lassen sich legale Steuervorteile nutzen – ohne komplizierte Tricks. Nutzen Sie die jährliche Steuerprüfung zu Ihrem Vorteil und bauen Sie Ihr Vermögen effizient auf, anstatt unnötig viel an den Fiskus abzugeben. Eine clevere Strategie bei der Geldanlage ist damit auch immer ein Stück Steueroptimierung.

Checkliste
  • Zinsen auf Sparguthaben oder Anleihen
  • Dividenden aus Aktien oder Fonds
  • Gewinne aus Wertpapierverkäufen
  • Erträge aus Zertifikaten oder Optionsgeschäften

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Guido Marquardt

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Melanie Weissberger

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Johannes Breitenreiter

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Sina Eschweiler

Sina Eschweiler

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