Links bei Google löschen – Lösung Google Ergebnisse löschen lassen

Google-Links löschen lassen: Ergebnisse beeinflussen. So geht’s.

Google Links löschen zu lassen ist auf den ersten Blick gar nicht so einfach, denn wenn Sie sich die Suchergebnisse in Ruhe ansehen, so werden Sie feststellen, dass ein Großteil der Links sehr alt sind. Google vergisst nicht: Selbst wenn Sie sich vor vielen Jahren in ein Gästebuch einer kleinen, privaten Seite eingetragen haben, so ist denkbar, dass Sie Ihren Eintrag auch heute noch genau dort – und natürlich über Google – wiederfinden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unliebsame Google Links löschen lassen können:

Seite aus Google Ergebnissen entfernen lassen

Um eine Seite aus den Google Suchergebnissen entfernen zu lassen, stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Eine eigene Seite aus dem Google Index entfernen
  • Inhalte einer anderen Webseite aus den Ergebnissen entfernen

Google Search Console aufrufen

Zum Entfernen eigener Inhalte aus dem Google Index müssen Sie sich lediglich in Ihren Google-Account einloggen und dieGoogle Search Console aufrufen. Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre aktuellen Seiten, die Sie derzeit im Google-Index gelistet haben. Klicken Sie nun auf die gewünschte Seite. Grundsätzlich können Sie entscheiden, ob Sie entweder eine ganze Seite, eine im Cache gespeicherte Variante Ihrer Page, ein Bild oder ein Verzeichnis entfernen lassen möchten. Nach der Entfernung des Inhalts über die Google Search Console müssen Sie lediglich warten, bis der Google Bot Ihre Webseite erneut crawlt. Bei dieser Aktualisierung werden die entfernten Inhalte nicht mehr berücksichtigt.

Und so gehen Sie vor:

  1. Rufen Sie die Google Search Console auf und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein
  2. Klicken Sie auf “Dashboard” und dann auf “Google-Index”
  3. Klicken Sie auf “URLs entfernen”
  4. Klicken Sie auf den Reiter “Neuer Antrag auf Entfernung”
  5. Eingabe der korrekten URL, die entfernt werden soll
  6. Klicken Sie auf “Weiter”
  7. Bestätigen Sie Ihren Antrag, indem Sie auf “Ja, diese Seite entfernen” klicken
  8. Klicken Sie nun auf “Antrag übermitteln”

Beachten Sie, dass die Navigation von Handy zu PC ggf. variieren kann.

Zeitspanne beachten

Im Prinzip ist die Vorgehensweise gar nicht so schwer. Sie müssen nun maximal 90 Tage warten, bis die Änderungen wirksam werden und Ihre Inhalte aus dem Google-Index entfernt werden. Und was ist zu tun, wenn Sie Inhalte im Web entfernen lassen möchten, auf denen persönliche und private Informationen über Sie zu lesen sind, Sie jedoch nicht der Eigentümer der Webseite sind?

Private Dateien aus Google entfernen lassen – von anderen Webseiten

Private Informationen über Sie, die auf Webseiten angezeigt werden, die Ihnen nicht gehören, können Sie entfernen lassen, indem Sie zunächst Kontakt mit dem Webmaster der jeweiligen Webseiten aufnehmen. Dieser ist der Eigentümer der Webseite und daher auch verantwortlich für den Inhalt. Über die Kontakt-Funktion oder das Impressum der betroffenen Webseite können Sie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer herausfinden und den Webmaster dahingehend kontaktieren. Dies ist die effektivste und beste Möglichkeit, Inhalte dauerhaft aus dem Google-Index und schließlich auch aus dem Netz entfernen zu lassen.

Beachten

Bedenken Sie: Selbst wenn Sie Google anweisen sollten, verschiedene Suchergebnisse über Ihre Person löschen zu lassen, so sind diese nach wie vor auf der fremden Internetseite gespeichert und könnten durch weitere Crawl-Vorgänge von anderen Suchmaschinen oder zu einem späteren Zeitpunkt unter einem anderen Namen erneut von Google gefunden werden. Dies ist grundsätzlich nicht auszuschließen, daher sollten Sie in jedem Fall Kontakt mit dem Webmaster aufnehmen.

Sollte der Webmaster nicht reagieren und Ihre privaten Daten auf den öffentlichen Webservern belassen, so können Sie Google direkt kontaktieren. Informationen wie Bankkontonummern, Sozialversicherungsnummern, Unterschriften etc. wird Google auf Antrag aus dem Index entfernen. Google selbst wird jedoch im Einzelfall prüfen, ob eine Löschung der Daten gerechtfertigt ist.

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