Kündigungsbutton führt nur zu neuen Angeboten statt zur Kündigung – was ist erlaubt?

Lesedauer: 7 Min • Aktualisiert: 6. Oktober 2026 21:57
Transparenz: Bei der Erstellung dieses Beitrags kam generative KI zum Einsatz.

Ein Anbieter darf Dir während einer Online-Kündigung ein günstigeres Angebot oder eine Vertragspause vorschlagen. Er darf die eigentliche Kündigung aber nicht hinter diesen Angeboten verstecken, von einem Telefonat abhängig machen oder in eine endlose Rückgewinnungsschleife führen. Fällt der Vertrag unter § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs, muss der gesetzlich vorgesehene Kündigungsweg leicht zugänglich sein und eindeutig bis zur Kündigungserklärung führen.

Siehst Du nach dem ersten Klick nur neue Tarife, Rabatte oder Fragen zum Kündigungsgrund, suche nicht beliebig lange weiter. Prüfe, ob auf derselben Seite eine klar erkennbare Möglichkeit wie „Trotzdem kündigen“, „Weiter zur Kündigung“ oder die gesetzlich bezeichnete Bestätigungsschaltfläche vorhanden ist. Fehlt sie oder führt sie erneut ausschließlich zu Angeboten, dokumentiere den Ablauf und erkläre die Kündigung zusätzlich auf einem nachweisbaren Weg.

Ein freiwilliges Gegenangebot ist erlaubt, eine Sackgasse nicht

Rückgewinnungsangebote sind nicht automatisch unzulässig. Ein Streamingdienst, Mobilfunkanbieter oder Online-Fitnessstudio kann beispielsweise fragen, ob Du lieber pausieren, in einen günstigeren Tarif wechseln oder einen Rabatt annehmen möchtest. Zulässig ist das vor allem dann, wenn Du das Angebot einfach ablehnen und ohne Umweg mit der Kündigung fortfahren kannst.

Problematisch wird der Ablauf, sobald das Angebot den vorgesehenen Kündigungsweg ersetzt. Das betrifft insbesondere Gestaltungen, bei denen:

  • jede Auswahl wieder auf eine Angebotsseite führt,
  • nur die Annahme eines neuen Tarifs eindeutig auswählbar ist, während die Kündigung kaum erkennbar bleibt,
  • Du zum Anruf, Chat oder Rückruf gezwungen wirst, obwohl der Vertrag unter die gesetzliche Button-Regel fällt,
  • vor dem Absenden unnötige Hürden wie eine verpflichtende Begründung aufgebaut werden,
  • nach dem Absenden weder eine Bestätigungsseite noch eine elektronische Bestätigung bereitgestellt wird.

Die rechtliche Bewertung hängt nicht allein von der Beschriftung eines einzelnen Feldes ab. Maßgeblich ist der gesamte Weg: Ein durchschnittlicher Verbraucher muss erkennen können, wie er die Kündigung erklärt, zu welchem Zeitpunkt sie wirken soll und wie er die Erklärung absendet. Eine optisch unauffällige Abbruchmöglichkeit neben mehreren hervorgehobenen Rabattangeboten kann den Vorgang ebenfalls unangemessen erschweren.

Was § 312k BGB für den Online-Weg verlangt

§ 312k BGB betrifft bestimmte Verbraucherverträge über laufende Leistungen, die ein Unternehmen über eine Internetseite abschließbar macht. Typische Anwendungsfälle sind Abonnements und andere Dauerschuldverhältnisse. Die Vorschrift verlangt grundsätzlich eine gut lesbare Schaltfläche mit der Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung.

Diese erste Schaltfläche muss unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen. Dort muss der Verbraucher Angaben zur eindeutigen Zuordnung des Vertrags machen und den Beendigungszeitpunkt angeben können. Die abschließende Schaltfläche muss gut lesbar mit „jetzt kündigen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Der Anbieter muss außerdem ermöglichen, die abgegebene Kündigung mit dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe zu speichern. Eine elektronische Bestätigung soll unmittelbar folgen.

Der Zugang darf nicht davon abhängen, dass Du Dich zuerst in ein Kundenkonto einloggst. Angaben zur Identifizierung des Vertrags können erforderlich sein, etwa Name, Vertragsnummer oder eine andere eindeutige Zuordnung. Eine Anmeldung mit einem womöglich vergessenen Passwort ist jedoch etwas anderes als die notwendige Vertragszuordnung.

Die Vorschrift gilt nicht ausnahmslos für jeden Vertrag. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für Finanzdienstleistungen und für Verträge, deren Kündigung gesetzlich einer strengeren Form als der Textform bedarf. Auch die Frage, ob der betreffende Vertrag auf der Internetseite abgeschlossen werden kann, gehört zur Prüfung. Eine Wohnungskündigung folgt beispielsweise eigenen Formvorgaben und ist nicht mit der Kündigung eines gewöhnlichen Online-Abonnements gleichzusetzen.

Prüfe den Ablauf an vier Entscheidungspunkten

  1. Ist der Vertrag online abschließbar? Falls der Unternehmer den Abschluss eines laufenden Verbrauchervertrags über seine Internetseite anbietet, spricht viel dafür, dass § 312k BGB zu beachten ist. Entscheidend ist nicht, ob Du persönlich damals online abgeschlossen hast, sondern ob der Unternehmer entsprechende Verträge über die Internetseite abschließbar macht.
  2. Bleibt die Kündigung trotz Angebot erreichbar? Ein optionaler Rabatt ist hinnehmbar, wenn ein klarer Weg zur Kündigungsseite bestehen bleibt. Musst Du ein Angebot annehmen, telefonieren oder Dich durch wiederkehrende Seiten klicken, liegt keine frei erreichbare Kündigungsmöglichkeit vor.
  3. Kannst Du die Kündigung eindeutig absenden? Auf der Bestätigungsseite müssen Vertragszuordnung und gewünschter Beendigungszeitpunkt möglich sein. Am Ende muss unmissverständlich erkennbar sein, dass der Klick die Kündigung absendet und nicht nur eine unverbindliche Anfrage auslöst.
  4. Erhältst Du einen Nachweis? Sichere die Bestätigungsseite und die elektronische Eingangsbestätigung. Bleibt beides aus, speichere Deine eigene Dokumentation und nutze zusätzlich einen beweisbaren Übermittlungsweg.

Diese Reihenfolge trennt ein bloß lästiges, aber überspringbares Angebot von einer tatsächlichen Blockade. Ein einziger Zwischenschritt ist nicht automatisch verboten. Mehrere Schritte können hingegen unzulässig sein, wenn ihre Gestaltung den Kündigungsentschluss verschleiert oder das Absenden faktisch verhindert.

So sicherst Du Deine Kündigung bei einer Angebotsschleife ab

Dokumentiere zuerst, was auf dem Bildschirm geschieht. Sinnvoll sind Bildschirmfotos der Ausgangsseite, der angezeigten Angebote, der Schaltflächen und der Stelle, an der Du nicht weiterkommst. Auf den Aufnahmen sollten nach Möglichkeit Datum, Uhrzeit und die aufgerufene Internetadresse erkennbar sein. Ein Bildschirmvideo kann wiederkehrende Weiterleitungen zusätzlich nachvollziehbar machen.

Anleitung
1Ist der Vertrag online abschließbar? Falls der Unternehmer den Abschluss eines laufenden Verbrauchervertrags über seine Internetseite anbietet, spricht viel dafür, dass §….
2Bleibt die Kündigung trotz Angebot erreichbar? Ein optionaler Rabatt ist hinnehmbar, wenn ein klarer Weg zur Kündigungsseite bestehen bleibt. Musst Du ein Angebot annehme….
3Kannst Du die Kündigung eindeutig absenden? Auf der Bestätigungsseite müssen Vertragszuordnung und gewünschter Beendigungszeitpunkt möglich sein. Am Ende muss unmissverst….
4Erhältst Du einen Nachweis? Sichere die Bestätigungsseite und die elektronische Eingangsbestätigung. Bleibt beides aus, speichere Deine eigene Dokumentation und nutze zus….

Schicke die Kündigung danach über einen weiteren im Vertrag oder Impressum angegebenen Kontaktweg. Für viele gewöhnliche Verbraucherverträge reicht eine Erklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail. Ob eine besondere Form gilt, muss allerdings für die jeweilige Vertragsart geprüft werden. Nenne den Vertrag eindeutig und bitte nicht bloß um ein unverbindliches Kündigungsangebot.

Bewahre die gesendete Nachricht, Versanddaten, mögliche Eingangsbestätigungen und Deine Bildschirmaufnahmen zusammen auf. Bei einem Kontaktformular solltest Du den ausgefüllten Inhalt vor dem Absenden sichern. Eine bloße Erfolgsmeldung ohne Vertragsbezug ist als Nachweis weniger hilfreich als eine Bestätigung, die Vertragsnummer und Beendigungszeitpunkt nennt.

Welche Folge ein fehlerhafter Kündigungsbutton haben kann

Erfüllt ein Unternehmer die Anforderungen des § 312k BGB nicht, sieht das Gesetz für die erfassten Verträge eine weitreichende Folge vor: Der Verbraucher kann den Vertrag grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ob diese Rechtsfolge im Einzelfall greift, hängt davon ab, ob der Vertrag in den Geltungsbereich fällt und ob tatsächlich ein Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen vorliegt.

Du solltest eine solche Rechtsfolge nicht lediglich aus einer unübersichtlichen Gestaltung ableiten und Zahlungen kommentarlos einstellen. Teile dem Anbieter schriftlich mit, wann Du gekündigt hast und weshalb Du den bereitgestellten Weg für unzureichend hältst. Bestreitet er das Vertragsende oder fordert weitere Entgelte, lass den Vertrag und Deine Dokumentation bei einer Verbraucherzentrale oder durch rechtliche Beratung prüfen.

Bei Telekommunikationsverträgen kann neben der individuellen Beratung auch die Bundesnetzagentur eine passende Anlaufstelle für Beschwerden über Anbieterprozesse sein. Sie ersetzt jedoch nicht in jedem Fall die Klärung eines individuellen Zahlungs- oder Vertragsstreits. Bei anderen Branchen kommen je nach Anbieter eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle oder die zuständige Aufsichtsstruktur in Betracht.

Woran Du eine brauchbare Bestätigung erkennst

Eine automatisierte E-Mail ist nicht schon deshalb wertlos, weil sie maschinell erstellt wurde. Entscheidend ist, ob sie Deine Erklärung nachvollziehbar zuordnet. Prüfe insbesondere den betroffenen Vertrag, den Zeitpunkt des Eingangs und das genannte Vertragsende.

Steht dort nur, dass eine Anfrage bearbeitet werde, ist noch nicht eindeutig bestätigt, welches Beendigungsdatum der Anbieter zugrunde legt. Widerspricht das genannte Datum Deiner Erklärung, antworte zeitnah und verlange eine Begründung anhand der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Kündigungsregel. Nimm ein neues Angebot nur an, wenn Du den bestehenden Vertrag tatsächlich fortsetzen oder verändern möchtest; eine Kündigungsbestätigung muss nicht durch einen Tarifwechsel erkauft werden.

Häufige Fragen zum blockierten Online-Kündigungsweg

Darf der Anbieter nach der Kündigung noch ein Bleibeangebot schicken?

Ein Angebot nach Abgabe der Kündigung hebt die Kündigung nicht automatisch auf. Achte bei einer Annahme jedoch darauf, ob damit ausdrücklich die Rücknahme der Kündigung, eine Vertragsverlängerung oder ein neuer Vertrag verbunden ist. Die Bedingungen sollten vor der Bestätigung klar erkennbar sein.

Was gilt, wenn der Button auf dem Smartphone nicht funktioniert?

Ein technischer Darstellungsfehler auf dem Smartphone beseitigt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Teste höchstens einen anderen üblichen Browser oder die Desktopansicht, wenn dadurch keine Frist gefährdet wird. Dokumentiere den mobilen Fehler und erkläre die Kündigung parallel nachweisbar, statt Dich auf wiederholte technische Versuche zu verlassen.

Kann eine verpflichtende Frage nach dem Kündigungsgrund zulässig sein?

Der Anbieter darf freiwillig nach einem Grund fragen. Die Kündigung sollte bei einem von § 312k BGB erfassten Vertrag aber nicht daran scheitern, dass Du keinen Grund nennen möchtest. Eine Pflichtangabe ohne nachvollziehbare Notwendigkeit kann den gesetzlich vorgesehenen Zugang unangemessen erschweren.

Checkliste
  • jede Auswahl wieder auf eine Angebotsseite führt,
  • nur die Annahme eines neuen Tarifs eindeutig auswählbar ist, während die Kündigung kaum erkennbar bleibt,
  • Du zum Anruf, Chat oder Rückruf gezwungen wirst, obwohl der Vertrag unter die gesetzliche Button-Regel fällt,
  • vor dem Absenden unnötige Hürden wie eine verpflichtende Begründung aufgebaut werden,
  • nach dem Absenden weder eine Bestätigungsseite noch eine elektronische Bestätigung bereitgestellt wird.

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