Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Lesedauer: 7 MinAktualisiert: 17. August 2025 18:53

Auf dieser Straße mit dem Verkehrszeichen „Anlieger frei“ dürfen nur bestimmte Personen mit einem Kraftfahrzeug fahren. Die Antwort lautet: Erlaubt ist die Durchfahrt ausschließlich für Anlieger, also Personen, die ein unmittelbares Anliegen an dieser Straße haben – etwa Anwohner, Besucher, Lieferanten oder Kunden dort ansässiger Geschäfte. Wer keinen Bezug zu dieser Straße hat, darf sie mit dem Auto nicht nutzen.

Das bedeutet konkret: Wenn Sie nur eine Abkürzung suchen oder den Durchgangsverkehr nutzen wollen, ist die Durchfahrt nicht gestattet. Zulässig ist sie nur, wenn Ihr Ziel tatsächlich innerhalb der Straße liegt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Was bedeutet „Anlieger frei“ genau?

„Anlieger“ sind nicht nur Eigentümer von Grundstücken, sondern auch alle, die ein berechtigtes Ziel in der Straße haben. Dazu gehören Besucher, Handwerker, Post- oder Paketboten, Taxis mit Fahrgastziel in der Straße und auch Pflegedienste. Nicht erlaubt ist die Durchfahrt für Personen, die nur schneller ans Ziel kommen möchten und keinen Bezug zu den dort liegenden Häusern oder Einrichtungen haben.

Eine Faustregel lautet: Sie müssen ein Anliegen in der Straße haben, das ohne Durchfahrt nicht möglich wäre. Wer einfach nur abkürzt, ist kein Anlieger.

Beispiele aus der Praxis

  • Sie wohnen selbst in der Straße: Durchfahrt erlaubt.
  • Sie besuchen Freunde dort: Durchfahrt erlaubt.
  • Sie liefern ein Paket in der Straße ab: Durchfahrt erlaubt.
  • Sie fahren nur hindurch, um schneller auf eine andere Hauptstraße zu gelangen: Durchfahrt verboten.

Rechtliche Grundlagen und Ausnahmen

Die Regelung „Anlieger frei“ basiert auf der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie wird meist in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) verwendet. Das Zusatzschild „Anlieger frei“ stellt eine Ausnahme dar, die klar definiert, wer trotz des Durchfahrtsverbots hinein darf. In der Praxis heißt das: Polizei und Ordnungsamt haben das Recht, bei Kontrollen nachzufragen, ob ein berechtigtes Anliegen besteht. Wer das nicht nachweisen kann, muss mit Bußgeld rechnen.

Interessant ist auch die Frage nach Sonderfällen. Darf ein Umzugsunternehmen oder ein Pflegedienst hinein? Ja, beide fallen unter die Anliegerregelung. Was ist aber, wenn Sie nur eine kurze Pause in der Straße machen wollen, z. B. für ein Telefonat? In diesem Fall ist die Durchfahrt nicht erlaubt, da kein konkretes Ziel in der Straße besteht.

Alltagssituationen und Missverständnisse

Viele Autofahrer nutzen Straßen mit „Anlieger frei“-Schild trotzdem als Abkürzung, besonders in dicht besiedelten Städten. Das führt zu Ärger bei Anwohnern, die sich über erhöhten Verkehr, Lärm und Parkplatznot beschweren. Auch die Polizei kennt diese Problematik und führt regelmäßig Schwerpunktkontrollen durch. Dabei reicht es nicht aus, einfach zu behaupten, man habe ein Anliegen – wer kontrolliert wird, sollte glaubhaft ein Ziel nennen können.

Ein weiteres Missverständnis betrifft Besucher, die nur kurz jemanden abholen wollen. Auch das gilt als Anliegen, solange die Person tatsächlich dort wohnt oder sich in der Straße aufhält. Wer allerdings nur am Ende der Straße wendet oder den Weg verkürzt, zählt nicht dazu.

Praktische Tipps für Autofahrer

  • Überlegen Sie vor der Einfahrt, ob Ihr Ziel wirklich in der Straße liegt.
  • Falls Sie kontrolliert werden, erklären Sie Ihr Anliegen sachlich.
  • Nutzen Sie Navigations-Apps mit Rücksicht: Manche zeigen Abkürzungen über Anliegerstraßen an, obwohl diese verboten sind.
  • Vermeiden Sie Bußgelder, indem Sie sich an die Regeln halten.

Häufige Fragen

Zählt ein Besuch beim Arzt oder im Geschäft in dieser Straße als „Anliegen“?

Ja, wenn Sie einen Termin oder ein konkretes Ziel dort haben, dürfen Sie die Straße befahren. Einkäufe oder Dienstleistungen vor Ort gelten als berechtigtes Anliegen.

Dürfen Taxis oder Lieferdienste durchfahren?

Ja, sofern das Ziel des Fahrgasts oder die Lieferung in der betreffenden Straße liegt, gilt das als Anliegen. Reine Durchfahrt ohne Ziel dort ist nicht erlaubt.

Was passiert, wenn ich ohne Anliegen durchfahre?

Dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel wird ein Verwarnungsgeld von 20 bis 35 Euro fällig. Bei wiederholten Verstößen kann es teurer werden.

Dürfen Radfahrer und Fußgänger die Straße nutzen?

Ja, das Verbot betrifft ausschließlich Kraftfahrzeuge. Radfahrer und Fußgänger dürfen die Straße jederzeit benutzen.

Wie kontrolliert die Polizei das überhaupt?

Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Häufig verlassen sich Behörden auf Anwohnerhinweise. Im Zweifel müssen Sie Ihr Anliegen glaubhaft machen können.

Gibt es Unterschiede zwischen „Anlieger frei“ und „Anwohner frei“?

Ja. „Anlieger frei“ schließt auch Besucher, Kunden und Lieferdienste mit ein. „Anwohner frei“ dagegen bedeutet, dass ausschließlich dort gemeldete Personen oder Eigentümer mit ihrem Fahrzeug einfahren dürfen.

Was droht bei Missbrauch häufiger?

Neben Verwarnungsgeld kann es sein, dass Sie bei wiederholten Verstößen als notorischer Falschfahrer erfasst werden. Dann drohen Punkte in Flensburg.

Dürfen Handwerker in eine Anliegerstraße einfahren?

Ja, Handwerker gelten als Anlieger, wenn sie einen Auftrag in der Straße haben. Egal ob Sanitär, Elektriker oder Maler – solange das Ziel in der Straße liegt, ist die Einfahrt erlaubt. Ohne Auftrag oder Verbindung zum Ort dürfen sie die Straße nicht nutzen.

Zählt ein Besuch bei Freunden oder Familie als berechtigtes Anliegen?

Ja, Besuche sind ein klarer Fall von „Anlieger frei“. Wer jemanden in der Straße besucht, fällt automatisch unter die Regelung. Das gilt auch für kurzfristige Aufenthalte, wie das Bringen oder Abholen von Personen.

Was gilt für Müllabfuhr und Paketdienste?

Diese gehören zum klassischen Anliegerverkehr. Müllentsorgung, Paket- oder Postzustellung sind typische Anliegen. Die Fahrzeuge dürfen deshalb jederzeit einfahren, auch wenn sie die Straße mehrmals pro Woche befahren müssen.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Missachtung des Schildes?

Das Verwarnungsgeld liegt meist zwischen 20 und 35 Euro. Bei wiederholten Verstößen oder wenn durch die Durchfahrt eine Behinderung entsteht, kann es teurer werden. Punkte in Flensburg sind ebenfalls möglich.

Ist das Parken in einer Anliegerstraße erlaubt?

Parken ist erlaubt, wenn Sie ein Anliegen in der Straße haben. Wer aber ohne berechtigtes Ziel nur parkt, verstößt gegen die Regelung. Anwohnerparken oder Besucherparken sind erlaubt, Durchgangsfahrer riskieren dagegen ein Knöllchen.

Was unterscheidet „Anlieger frei“ von „Anwohner frei“?

„Anlieger frei“ ist großzügiger, da es auch Besucher, Kunden und Lieferanten einschließt. „Anwohner frei“ ist restriktiver und erlaubt nur den Personen die Einfahrt, die dort gemeldet oder Eigentümer sind.

Dürfen Krankenwagen und Feuerwehr in die Straße?

Ja, Einsatzfahrzeuge sind unabhängig von Zusatzschildern immer berechtigt. Bei Notfällen dürfen sie jede Straße befahren, egal ob „Anlieger frei“ oder nicht.

Muss man bei einer Kontrolle einen Nachweis haben?

Im Normalfall reicht eine glaubhafte Erklärung. Ein Arzttermin, ein Lieferauftrag oder ein Besuch lassen sich im Zweifel nachweisen. Wer keinen Bezug nennen kann, riskiert ein Bußgeld.

Gibt es Sonderregeln für Fahrräder und E-Scooter?

Nein, die Beschränkung betrifft ausschließlich Kraftfahrzeuge. Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter dürfen die Straße jederzeit nutzen, egal ob Anlieger oder nicht.

Warum gibt es überhaupt Straßen mit „Anlieger frei“?

Das Ziel ist der Schutz der Anwohner. Weniger Durchgangsverkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Abgase und mehr Sicherheit. Vor allem in Wohngebieten oder engen Straßen wird die Regelung eingesetzt, um den Verkehr zu reduzieren.

Zusammenfassung

Fahren dürfen auf dieser Straße mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ nur Personen mit einem konkreten Ziel dort – also Anwohner, Besucher, Lieferdienste oder Kunden. Wer lediglich eine Abkürzung sucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Radfahrer und Fußgänger gilt die Einschränkung nicht.

Fazit

Wenn Sie mit dem Auto in eine Straße mit dem Schild „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ einbiegen, sollten Sie sich immer fragen, ob Sie dort wirklich ein Ziel haben. Ein Arzttermin, ein Besuch, eine Lieferung oder die eigene Wohnung sind berechtigte Gründe. Eine schnelle Abkürzung, um Stau zu vermeiden, hingegen nicht. Die Regeln sind eindeutig: Nur wer ein Anliegen in dieser Straße hat, darf mit einem Kraftfahrzeug hineinfahren. Das schützt Anwohner vor Lärm, Schleichverkehr und unnötigem Verkehr. Halten Sie sich daran, sparen Sie Geld und Nerven – und schonen nebenbei auch die Umwelt.

Checkliste
  • Sie wohnen selbst in der Straße: Durchfahrt erlaubt.
  • Sie besuchen Freunde dort: Durchfahrt erlaubt.
  • Sie liefern ein Paket in der Straße ab: Durchfahrt erlaubt.
  • Sie fahren nur hindurch, um schneller auf eine andere Hauptstraße zu gelangen: Durchfahrt verboten.

5/5 - (1 vote)

Wir schreiben für Euch

Guido Marquardt

Guido Marquardt

Melanie Weissberger

Melanie Weissberger

Johannes Breitenreiter

Johannes Breitenreiter

Sina Eschweiler

Sina Eschweiler

Schreiben ist für uns mehr als ein Beruf – es ist Leidenschaft. Wir verwandeln Ideen in Texte und geben Tipps, die wirklich weiterhelfen. Ob am Schreibtisch oder unterwegs: Inspiration kann jederzeit kommen. Aus kleinen Gedanken entstehen Inhalte, die viele lesen und nutzen. Unser Ziel ist es, Wissen verständlich und lebendig zu teilen – klar, direkt und mit Freude am Schreiben.

Schreibe einen Kommentar