Ab welcher Temperatur muss man nicht mehr arbeiten? Hitzefrei am Arbeitsplatz erklärt

Lesedauer: 9 MinAktualisiert: 13. August 2025 12:07

Bei extremer Hitze stellt sich für viele die Frage, ab wann der Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet ist. Grundsätzlich gibt es in Deutschland ab 35 Grad Celsius im Büro konkrete Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen.

Die gute Nachricht vorweg: Ab 30 Grad Celsius Raumtemperatur sind Arbeitgeber bereits zu ersten Schutzmaßnahmen verpflichtet. Bei 35 Grad wird es noch konkreter – dann muss der Arbeitsplatz nur noch unter besonderen Umständen als geeignet gelten. Aber was bedeutet das genau für deinen Alltag im Büro oder der Werkstatt?

Die rechtliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung mit ihrer technischen Regel ASR A3.5. Diese definiert klare Temperaturgrenzen und Handlungspflichten für Arbeitgeber. Während viele Menschen von einem automatischen „Hitzefrei“ träumen, wie man es aus der Schulzeit kennt, ist die Realität etwas komplexer. Die Regelungen variieren je nach Art der Tätigkeit, Arbeitsplatz und den Möglichkeiten des Unternehmens.

Was sagt das Arbeitsrecht zur Hitze am Arbeitsplatz?

Das deutsche Arbeitsrecht kennt drei entscheidende Temperaturschwellen. Bei 26 Grad Celsius sollten Arbeitgeber bereits erste präventive Maßnahmen ergreifen. Das können beispielsweise Sonnenschutzvorrichtungen, Getränke oder eine Lockerung der Kleiderordnung sein. Viele Unternehmen ignorieren diese Empfehlung jedoch, da sie rechtlich noch nicht bindend ist.

Bei 30 Grad wird es ernst: Hier müssen Arbeitgeber konkrete Schutzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören effektive Lüftung, Bereitstellung von Getränken, flexible Arbeitszeiten oder zusätzliche Pausen. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren.

Die kritische Grenze liegt bei 35 Grad Celsius. Ab dieser Temperatur gilt ein Raum grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Nur wenn besondere Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier oder Entwärmungsphasen implementiert werden, darf noch gearbeitet werden. Sind solche Vorkehrungen nicht möglich, muss die Arbeit eingestellt werden.

Temperatur messen: Wo und wie wird richtig gemessen?

Die Temperatur wird nicht irgendwo gemessen, sondern in 0,6 Metern Höhe in der Mitte des Arbeitsplatzes. Das entspricht etwa der Höhe eines sitzenden Menschen. Wichtig: Es zählt die Lufttemperatur, nicht das subjektive Wärmeempfinden oder die gefühlte Temperatur.

Viele Arbeitnehmer machen den Fehler, die Temperatur am Fenster oder in der Nähe von Heizkörpern zu messen. Solche Messungen sind rechtlich nicht verwertbar. Die Messung muss repräsentativ für den tatsächlichen Arbeitsbereich erfolgen. Bei größeren Büros können durchaus unterschiedliche Temperaturen herrschen – dann zählt der jeweilige Arbeitsplatz.

Übrigens: Die Messung muss während der Arbeitszeit erfolgen, nicht am frühen Morgen oder späten Abend. Wenn um 14 Uhr die Sonne voll ins Büro scheint und 35 Grad erreicht werden, nützt es nichts, dass es morgens um 8 Uhr noch angenehme 22 Grad waren.

Welche konkreten Maßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen?

Die Palette der möglichen Maßnahmen ist vielfältig. Technische Lösungen stehen dabei an erster Stelle: Klimaanlagen, Ventilatoren, Sonnenschutz oder verbesserte Lüftung. Sind diese nicht verfügbar oder unzureichend, greifen organisatorische Maßnahmen.

Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, um die heißesten Stunden zu vermeiden. Viele Unternehmen führen Gleitzeit ein oder ermöglichen Home-Office an besonders heißen Tagen. Zusätzliche Pausen, eine gelockerte Kleiderordnung und die kostenlose Bereitstellung von Getränken sind weitere typische Maßnahmen.

Bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten oder wenn Schutzkleidung getragen werden muss, verschärfen sich die Anforderungen. Hier können bereits bei niedrigeren Temperaturen zusätzliche Erholungszeiten oder eine Reduzierung der Arbeitsintensität notwendig werden. Schwangere und gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte genießen besonderen Schutz und haben oft Anspruch auf frühere oder umfassendere Maßnahmen.

Temperatur Pflicht des Arbeitgebers Typische Maßnahmen
ab 26°C Sollte Maßnahmen ergreifen Sonnenschutz, Getränke, lockere Kleidung
ab 30°C Muss Maßnahmen ergreifen Lüftung, Pausen, flexible Zeiten, Klimatisierung
ab 35°C Arbeitsplatz ungeeignet Zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Arbeitseinstellung

Habe ich ein Recht auf Hitzefrei?

Ein pauschales Recht auf „Hitzefrei“ gibt es nicht – auch wenn das viele gerne hätten 😅. Die Arbeitspflicht besteht grundsätzlich weiter, solange der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommt und geeignete Schutzmaßnahmen ergreift.

Allerdings: Werden keine angemessenen Maßnahmen getroffen und wird die Gesundheit gefährdet, können Beschäftigte die Arbeit verweigern. Das ist ein letztes Mittel und sollte gut dokumentiert werden. Vorher sollten immer der Betriebsrat, die Personalvertretung oder direkt die Geschäftsführung angesprochen werden.

Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln konkrete Temperaturgrenzen. In einigen Branchen gibt es beispielsweise vereinbarte „Hitzefreigrenzen“ bei 32 oder 35 Grad. Ein Blick in die entsprechenden Vereinbarungen lohnt sich also.

Was passiert bei Arbeitsverweigerung wegen Hitze? Sind die Temperaturgrenzen eindeutig überschritten und hat der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergriffen, ist eine Arbeitsverweigerung rechtlich gedeckt. Der Lohnanspruch bleibt bestehen, da der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Besondere Regelungen für verschiedene Arbeitsplätze

Nicht alle Arbeitsplätze sind gleich. Büroarbeitsplätze unterliegen den beschriebenen Standardregelungen. Bei Tätigkeiten im Freien gelten andere Maßstäbe – hier steht der Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und ausreichend Trinkmöglichkeiten im Vordergrund.

Besonders kompliziert wird es in Produktionsstätten oder Werkstätten. Hier können bereits durch Maschinen oder Öfen hohe Grundtemperaturen herrschen. Die 35-Grad-Grenze bezieht sich trotzdem auf die tatsächliche Lufttemperatur am Arbeitsplatz. Zusätzliche Wärmequellen verschärfen die Situation erheblich.

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben besonderen Schutz. Bereits ab 28 Grad können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Bei 35 Grad ist die Arbeit für Schwangere grundsätzlich einzustellen – hier gibt es keine Ausnahmen.

Verkaufspersonal in klimatisierten Geschäften hat es meist gut, aber was ist mit den Kolleginnen und Kollegen in der Backwarenproduktion oder im Lager? Auch hier gelten die Temperaturgrenzen, wobei die Arbeitsinspektionen verstärkt kontrollieren.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht handelt?

Der erste Schritt sollte immer das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten sein. Dokumentiere dabei die Temperaturen und führe ein Messprotokoll. Viele Probleme lassen sich auf dieser Ebene lösen, besonders wenn konkrete Vorschläge für Verbesserungen gemacht werden.

Bleibt das erfolglos, ist der Betriebsrat der nächste Ansprechpartner. Betriebsräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz und können Maßnahmen einfordern. Sie kennen auch die betrieblichen Gegebenheiten und können realistische Lösungen vorschlagen.

Die Gewerbeaufsicht oder das Amt für Arbeitsschutz sind die letzten Instanzen. Sie können Kontrollen durchführen und im Extremfall sogar Bußgelder verhängen oder die Arbeitseinstellung anordnen. Solche Schritte sollten wohlüberlegt sein, da sie das Arbeitsverhältnis belasten können.

Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme zur Berufsgenossenschaft. Diese bietet oft kostenlose Beratung an und kann bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen helfen. Manchmal sind auch finanzielle Unterstützungen für Klimatisierungsmaßnahmen möglich.

Praktische Tipps für heiße Tage im Büro

Auch ohne perfekte Klimaanlage lässt sich einiges tun. Richtig lüften bedeutet: Früh morgens und spät abends stoßlüften, tagsüber die Fenster geschlossen halten. Viele machen hier intuitiv das Falsche und lassen bei 35 Grad Außentemperatur die Fenster offen.

Sonnenschutz von außen ist deutlich effektiver als Jalousien oder Vorhänge von innen. Falls der Arbeitgeber hier nicht tätig wird, können auch provisorische Lösungen wie Sonnenschutzfolien helfen. Diese sind kostengünstig und können oft ohne bauliche Veränderungen angebracht werden.

Die richtige Kleidung macht viel aus. Atmungsaktive, helle Materialien sind optimal. Viele Unternehmen lockern bei Hitze die Kleiderordnung – frag nach! Kurze Hosen oder T-Shirts können manchmal eine große Erleichterung sein.

Viel trinken ist essentiell, aber bitte nicht eiskalt. Lauwarme Getränke belasten den Körper weniger. Wenn der Arbeitgeber keine Getränke stellt, ist das bei Temperaturen über 30 Grad eigentlich ein Versäumnis.

Nutze technische Hilfsmittel wie kleine USB-Ventilatoren oder kühlende Unterlagen. Diese kosten meist wenig und können die gefühlte Temperatur deutlich senken. Manche Kollegen schwören auch auf feuchte Handtücher im Nacken oder kühlende Sprays.

Wann wird Hitze am Arbeitsplatz gefährlich?

Hitze ist nicht nur unangenehm, sondern kann gesundheitsgefährdend werden. Konzentrationsprobleme, Schwindel oder Übelkeit sind erste Warnzeichen. Bei diesen Symptomen sollte sofort gehandelt und der Arbeitsplatz verlassen werden.

Besonders gefährdet sind ältere Beschäftigte, Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen oder Diabetes. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente kann die Hitzetoleranz verschlechtern. In solchen Fällen sollten frühzeitig zusätzliche Schutzmaßnahmen besprochen werden.

Die Unfallgefahr steigt bei hohen Temperaturen erheblich. Reaktionszeiten verlängern sich, die Konzentration lässt nach, und das Risiko für Fehler wächst. Besonders bei Tätigkeiten mit Maschinen oder im Straßenverkehr kann das kritisch werden.

Was viele nicht wissen: Auch die Aggressionsbereitschaft steigt bei großer Hitze. Konflikte am Arbeitsplatz häufen sich an heißen Tagen. Ein Grund mehr für Arbeitgeber, proaktiv für Abkühlung zu sorgen.

Home-Office als Lösung bei extremer Hitze?

Viele Unternehmen bieten mittlerweile Home-Office als Hitze-Alternative an. Das ist oft eine pragmatische Lösung, besonders wenn die Büroräume schlecht klimatisiert sind. Aber Achtung: Auch zu Hause gelten Arbeitsschutzbestimmungen.

Der Arbeitgeber bleibt in der Fürsorgepflicht, auch wenn du von zu Hause arbeitest. Theoretisch müsste er sich sogar davon überzeugen, dass dein Home-Office angemessene Temperaturen hat. In der Praxis wird das meist pragmatischer gehandhabt.

Ein Vorteil des Home-Office: Du kannst deine eigenen Schutzmaßnahmen ergreifen. Ventilator, Klimagerät oder einfach die Arbeitszeit in die kühleren Stunden verlegen – vieles ist möglich. Allerdings sollten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Flexible Arbeitszeiten sind oft die bessere Alternative. Früh anfangen und mittags aufhören, wenn die Sonne am stärksten brennt. Viele Unternehmen zeigen sich hier kulant, wenn die Arbeitsleistung stimmt.

Häufige Fragen zur Hitze am Arbeitsplatz

Ab welcher Temperatur haben Arbeitnehmer Anspruch auf Schutzmaßnahmen? Bereits ab 26 Grad sollten Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad sind sie dazu verpflichtet. Bei 35 Grad gilt der Arbeitsplatz als ungeeignet.

Muss der Arbeitgeber eine Klimaanlage installieren? Eine Klimaanlage ist nicht zwingend vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss aber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Temperatur zu senken. Das können auch Ventilatoren, Sonnenschutz oder flexible Arbeitszeiten sein.

Kann ich bei Hitze einfach nach Hause gehen? Nein, ein einseitiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist nicht erlaubt. Nur wenn konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt und der Arbeitgeber untätig bleibt, ist eine Arbeitsverweigerung rechtlich gedeckt.

Wer trägt die Kosten für Kühlungsmaßnahmen? Grundsätzlich der Arbeitgeber, da er für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich ist. Eigeninitiative wie private Ventilatoren sind freiwillig.

Gelten andere Regeln für Schwangere? Ja, schwangere Arbeitnehmerinnen haben besonderen Schutz. Bereits ab niedrigeren Temperaturen können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, ab 35 Grad ist die Arbeit grundsätzlich einzustellen.

Was ist bei Außenarbeitsplätzen anders? Bei Tätigkeiten im Freien stehen Sonnenschutz, ausreichend Trinkmöglichkeiten und angepasste Arbeitszeiten im Vordergrund. Die 35-Grad-Regel greift hier oft nicht direkt.

Haben Teilzeitkräfte die gleichen Rechte? Ja, der Arbeitsschutz gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Auch Minijobber oder Teilzeitkräfte haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen.

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Guido Marquardt

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Melanie Weissberger

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Johannes Breitenreiter

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Sina Eschweiler

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